Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Kraftfahrzeug

  • bis 3,5 t (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 2 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung nach Bedarf
  • 5x Überland á 45 Minuten
  • 4x Autobahn á 45 Minuten
  • 3x Nachtfahrt á 45 Minuten sowie weitere nach Bedarf

Kraftfahrzeug

  • Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3,5t

Voraussetzungen

  • Führerschein Klasse B
  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Theoretischer Unterricht

  • keiner

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 3x Überland
  • 1x Autobahn
  • 1x Nachtfahrt

Hinweis

  • Für die Zugkombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger

Kraftfahrzeug

  • Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3,5t und nicht mehr als 4,25t

Voraussetzungen

  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
  • Vorbesitz der Klasse B

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto

Theoretischer Unterricht

  • 2,5 Stunden á 60 Minuten

Fahrstunden

  • Praktische Übungen 3,5 Stunden á 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr 1 Stunde á 60 Minuten

Kraftfahrzeug (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Amtsärztliches Gutachten, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Befristung

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss

  • Klasse C1

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 10 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung nach Bedarf
  • 5x Überland
  • 2x Autobahn
  • 3x Nachtfahrt

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. mit 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Vorbesitz der Klasse C

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Meldebescheinigung

Befristung

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (amtsärztlichen und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Einschluss

  • Klasse BE, C1E und T

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 4 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5x Überlandfahrt
  • 2x Autobahnfahrt
  • 3x Nachtfahrt

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03931 490410
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