Fragen & Antworten

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Wer einen Führerschein machen möchte, hat vorab meist viele Fragen. Die wichtigsten haben wir hier schon mal beantwortet:

Gute Beratung und eine qualifizierte Ausbildung rund um den Führerschein sind bei uns das A und O. Alle Fahrschüler sollen sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Je nach Fahrschüler kann sich der Endpreis stark unterscheiden. Ausschlaggebend sind die Anzahl der benötigten Übungsstunden und das Bestehen der Prüfung. Einen Überblick über unsere Preise und die zusätzlichen Kosten finden sie hier: Preise

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Nachweis für einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre, z. B. beim Optiker) sowie einen Nachweis für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Unsere Angebote richten sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Firmen und ihre Mitarbeiter sowie Arbeitssuchende mit einem Bildungs- und oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Ja, wir sind staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer C/CE nach BKrFQG/BKeFQV. Wir bieten sowohl eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer als auch eine beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nach BKrFQG mit IHK-Prüfung an. Zudem kann bei uns auch die jährlich vorgeschriebene Weiterbildung für Gabelstapler absolviert werden. Über das Projekt WeGebAU finden Sie unter Weiterbildung -> Arbeitgeberinformationen Auskunft über Fördermöglichkeiten für Ihre MitarbeiterInnen.

Sie können jederzeit in unsere laufenden Kurse einsteigen. Die Theoriekurse für die Führerscheinklasse B finden in der Hauptgeschäftsstelle in Stendal immer montags von 17:30 bis 20:45 Uhr statt. Für Firmen und bei Bedarf können individuelle sowie Intensivkurse vereinbart werden.

Jede in Deutschland lebende Person, die einen Führerschein erwerben will, muss an einer theoretischen Ausbildung teilnehmen. Dabei ist die theoretische Ausbildung in eine Grundausbildung sowie eine spezielle Ausbildung für die jeweilige Führerscheinklasse unterteilt.

Wenn Sie Pkw fahren lernen wollen und noch keinen Führerschein besitzen bedeutet das, dass Sie 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Pkw-spezifischen Zusatzstoff absolvieren müssen, beim Motorradfahrer sind es vier Themen Motorradspezifischer Zusatzstoff.
Besitzen Sie schon einen Führerschein, dann verringert sich die Anzahl der „Grundstunden“ um die Hälfte.
Die genaue Anzahl der erforderlichen Stunden für die jeweilige Führerscheinklasse können Sie unter: Führerscheine -> Führerscheinklassen sehen.

Die Anzahl der erforderlichen Praxisstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie hängt vom „Können“ des Fahrschülers ab und kann stark variieren. Hingegen sind die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlich geregelt, d.h. insgesamt mindestens 12 Sonderfahrten – mindestens 225 Minuten Überlandfahrt, 180 Minuten Autobahnfahrt und 135 Nachtfahrt.

Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse.
Außerdem müssen Sie die Anzahl der vorgeschriebenen Theoriestunden besucht haben (12 Unterrichtseinheiten „Grundausbildung“). Wer bereits eine Führerscheinprüfung bestanden hat, muss bei der Ausbildung in einer zweiten Klasse nur noch 6 „Pflicht-Stunden“ absolvieren.

Sie dürfen für die Führerscheinklassen A und B höchstens 10 Fehlerpunkte haben, jedoch keine 2 Fehler zu je 5 Punkten. Bei Erweiterung sind maximal 6 Fehlerpunkte und für die Mofa-Prüfbescheinigung sind maximal 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Beim ersten Nichtbestehen dürfen Sie die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, sollten Sie erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Gleiches gilt bei der praktischen Fahrprüfung.
Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung sollten Sie die praktische Prüfung ablegen und bestehen, ansonsten muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Es gilt: Einen Führerschein auf Probe erhalten Sie, wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A2, A1 und B) erwerben. Die Probezeit beginnt mit dem Erhalten des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern Sie während der Probezeit keine Auffälligkeiten zeigen).

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar (ASF) für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Sollten Sie nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Sollten Sie während Ihrer Probezeit auffällig geworden sein, dann können Sie sich zur Nachschulung bei uns anmelden, wir koordinieren bei uns die ASF-Seminare.

Sind noch Fragen offen geblieben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir beraten kostenlos!

03931 490410

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