Früh übt sich - Begleitetes Fahren ab 17
- Mit 16 1/2 in der Fahrschule anmelden
- Prüfung bestehen
- mit einer Begleitperson Fahrpraxis üben
Einige Hinweise gibt es zu beachten
Die Begleitpersonen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Quelle: https://www.bf17.de/
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