Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Kraftfahrzeug

  • bis 3,5 t (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 2 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung nach Bedarf
  • 5x Überland á 45 Minuten
  • 4x Autobahn á 45 Minuten
  • 3x Nachtfahrt á 45 Minuten sowie weitere nach Bedarf

Kraftfahrzeug

  • Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3,5t

Voraussetzungen

  • Führerschein Klasse B
  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Theoretischer Unterricht

  • keiner

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 3x Überland
  • 1x Autobahn
  • 1x Nachtfahrt

Hinweis

  • Für die Zugkombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger

Kraftfahrzeug

  • Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3,5t und nicht mehr als 4,25t

Voraussetzungen

  • Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
  • Vorbesitz der Klasse B

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto

Theoretischer Unterricht

  • 2,5 Stunden á 60 Minuten

Fahrstunden

  • Praktische Übungen 3,5 Stunden á 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr 1 Stunde á 60 Minuten

Kraftfahrzeug (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Amtsärztliches Gutachten, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Befristung

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss

  • Klasse C1

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 10 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung nach Bedarf
  • 5x Überland
  • 2x Autobahn
  • 3x Nachtfahrt

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. mit 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Vorbesitz der Klasse C

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Meldebescheinigung

Befristung

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (amtsärztlichen und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Einschluss

  • Klasse BE, C1E und T

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 4 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5x Überlandfahrt
  • 2x Autobahnfahrt
  • 3x Nachtfahrt

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen –

  • Mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)

  • Mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Einschluss

  • Klassen A2, A1 und AM

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 4 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5x Überlandfahrt
  • 4x Autobahnfahrt
  • 3x Nachtfahrt

Hinweis

  • Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen –

  • Mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)

  • Mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Einschluss

  • Klasse AM

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 4 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5x Überlandfahrt
  • 4x Autbahnfahrt
  • 3x Nachtfahrt

Zweiräder, auch mit Beiwagen –

  • Mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Einschluss

  • Klasse A1 und M

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 4 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5x Überlandfahrt
  • 4x Autobahnfahrt
  • 3x Nachtfahrt

Hinweis

  • Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Zweiräderige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen (bisher Klasse M)

  • Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S)

  • Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest (Optiker), Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundthemen á 90 Minuten
  • 2 Zusatzthemen á 90 Minuten

Fahrstunden

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • Keine Sonderfahrten

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